EU-Förderung (EMFAF)
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) – Förderperiode 2021-2027
Fischwirtschaftsgebiet Fischereihafen Bremerhaven
Der Landesfischereihafen Bremerhaven stellt das Fischwirtschaftsgebiet im Land Bremen dar. Damit Vorhaben im Fischwirtschaftsgebiet gefördert werden können, müssen neben der generellen Förderfähigkeit und dem fischereilichen Bezug (Vermarktung, Produktion und/oder Verarbeitung von Fisch), eine genehmigte lokale Entwicklungsstrategie (LES) existieren und die Vorhaben mit deren Zielen übereinstimmen.
Die Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie wurde aus Mitteln der Europäischen Union des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), Prioritätsachse 4, gefördert.
Die Örtliche Gruppe des Fischwirtschaftsgebietes Fischereihafen Bremerhaven
Beschlossen und umgesetzt werden muss die Strategie von der lokalen Fischereiaktionsgruppe, die sich im Fischereihafen Bremerhaven „Örtliche Gruppe“ nennt. Die integrierte lokale Entwicklungsstrategie stellt den Handlungsrahmen für die Örtliche Gruppe während der gesamten Dauer der Förderperiode des EMFAF dar und bildet die wichtigste Grundlage für eine optimale Umsetzung der Fördermaßnahmen der EU-Priorität 3 innerhalb des EMFAF.
Die Örtliche Gruppe kommt in rechtlich konstituierter Form zusammen und besitzt eine Geschäftsordnung. Der Vorsitz der Gruppe liegt bei der FBG.
Die Örtliche Gruppe repräsentiert alle relevanten Interessen und Aspekte des Fischwirtschaftsgebietes Fischereihafen Bremerhaven. Neben Wirtschaftspartnern (Vertreter der ortsansässigen Fischwirtschaft, Handelskammer) sind relevante Vereine, wie die Ortsgruppe des Umweltschutzvereins Naturfreunde Deutschlands e.V., der Deutsche Hochseefischerei-Verband und die touristische Werbegemeinschaft des Gebiets vertreten. Da unter den privat Stimmberechtigten Vertreter sehr unterschiedlicher Interessengruppen sind, bleibt auch hier der Grundsatz gewahrt, dass keine Interessenvertretung mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten stellen darf.
Neben der Erstellung, Anpassung und Änderung der Strategie ist die Örtliche Gruppe für die Auswahl von Vorhaben, deren Priorisierung und für die Vernetzung von Maßnahmen mit anderen Akteuren sowie die Programmbewertung zuständig.
Weitere Informationen zum EMFAF erhalten Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Antragsverfahren EMFAF-Prioritätsachse 3 (Fischwirtschaftsgebiete)
Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Projektes sind seine Konformität mit den Zielen der Entwicklungsstrategie und seine formale Förderfähigkeit.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass ein Projekt einen „fischereilichen Bezug“ (= Vermarktung, Produktion und/oder Verarbeitung von Fisch) als Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit vorweisen muss.
Jedes Vorhaben durchläuft ein zweistufiges Verfahren
- Bei der FBG mbH (Vorsitz Örtliche Gruppe) ist zunächst eine Projektskizze (Formular s.u.) einzureichen. Die Projektskizze ist dann Basis für die Behandlung der Projektidee in der Örtlichen Gruppe. Fällt das grundsätzliche Votum der örtlichen Gruppe positiv aus ist
- Ein EMFAF-Antrag im Anschluss bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) als zwischengeschalteter Stelle zu stellen. Nach Prüfung mit positivem Ergebnis stellt die BIS dann einen Bescheid aus.
Den Projektträgern wird empfohlen, ihre Vorhaben mit der Örtlichen Gruppe und der BIS möglichst frühzeitig zu kommunizieren, um die Konformität mit der Strategie zu erörtern und ggf. Voranfragen hinsichtlich der Förderfähigkeit an die Bewilligungsbehörde zu stellen.
Eine Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich, eine zeitnahe Entscheidung wird angestrebt.