Grundstücke mit Erbbaurecht

Das Bild zeigt eine Luftaufnahme des Fischereihafen Bremerhavens. der Fischereihafen ist ein weitläufiges Industrie- und Hafengebiet. Auf der linken Seite befinden sich grüne Felder und Wiesen. Rechts davon erstreckt sich das Hafengebiet mit großen Lagerhallen und Gebäudekomplexen. Im Hintergrund ist der Fluss Weser zu sehen, die ins Meer führt. Windräder und einige Schiffe im Hafenbereich sind ebenfalls sichtbar.

Gewerbeflächen für Ihr Unternehmen

In festen Händen und dennoch zu haben – Die Grundstücke im Fischereihafen Bremerhaven stehen im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen langfristig auf stabilem Boden zu verankern.

Wir vergeben Erbbaurechte in der Regel für 30 bis 50 Jahre – zu fairen Konditionen und mit viel Raum für Ihre geschäftlichen Pläne. Profitieren Sie von den Vorteilen eines Erbbaurechts und sichern Sie sich eine attraktive Fläche in einer der besten Lagen im Fischereihafen. Überzeugen Sie sich selbst von unseren vielseitigen Grundstücken und starten Sie Ihre nächste Erfolgsgeschichte!

Unser Immobilienangebot

Industriegebiet Luneort / Reithufer

Grundstück im Erbbaurecht
Gewerbefläche: 38 ha Gesamtfläche
Teilfläche: Vermessung nach Absprache

Kontakt

NINA NEUSTADT

NINA NEUSTADT

Sachgebietsleitung Grundstücke

Tel.: +49 471 97321 511

INFORMATIONEN ZUM ERBBAURECHT

Beim Erbbaurecht gibt es zwei Eigentümer: den Eigentümer des Grundstücks und den Erbbauberechtigten, der das darauf befindliche oder zu errichtende Gebäude besitzt. Als Erbbauberechtigter genießen Sie weitreichende Rechte, ohne das Grundstück zu besitzen. Statt eines Kaufpreises für das Grundstück zahlen Sie dem Eigentümer lediglich den Erbbauzins. Dieses Modell bietet Ihnen Flexibilität und finanzielle Entlastung.

Für weitere Details melden Sie sich gerne bei uns.